VL FAQ
Eröffnung
Grundsätzlich gehen diese Zusatzleistungen nur an Arbeitnehmer, das heißt an alle in Wirtschaft, Industrie und öffentlichem Dienst beschäftigten Arbeiter und Angestellten. VL sind häufig im Rahmen von Tarifverträgen geregelt, und der Anspruch gilt meist ab dem siebten Monat der Festanstellung. Zusätzlich haben den Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen auch Auszubildende, Praktikanten, Umschüler, Volontäre wie auch Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit (obwohl keine Arbeitnehmer im rechtlichen Sinn).
Hier muss unterschieden werden zwischen dem Arbeitgeberzuschuss und der freiwilligen Zahlung aus dem normalen Gehalt. Der Arbeitgeberzuschuss ist in der Höhe grundsätzlich freiwillig oder im Tarifvertrag geregelt. Sollte Ihr Arbeitgeber nicht den vollen Beitrag übernehmen, empfehlen wir Ihnen, diesen Anteil durch eigene Leistungen aus der Gehaltszahlung aufzustocken. Sie informieren einfach Ihren Arbeitgeber schriftlich über Ihre zusätzliche Entgeltumwandlung im Rahmen der vermögenswirksamen Leistungen und er behält diesen Betrag vom Lohn ein. Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, Ihre freiwilligen Zahlungen zusammen mit seinem Arbeitgeberzuschuss zu überweisen. Ihr Nettogehalt ist dann entsprechend reduziert, und der Arbeitgeber tätigt die Überweisung in einem Betrag auf Ihr Depotkonto. Falls Sie keinen Arbeitgeberzuschuss erhalten, können Sie auch nur eigene Beiträge leisten, damit Sie in den Genuss der staatlichen Prämie gelangen.
In diesem Rahmen werden VL-Verträge (vorerst) nur volljährigen Arbeitnehmern angeboten.
Nein, anders als zum Beispiel bei klassischen Depots können Sie bei VL-Investmentdepots keine 2 Depotinhaber einsetzen.
Einzahlung & Auszahlung
Bei Wechsel des Arbeitsplatzes kann die Zahlung der Vermögenswirksamen Leistungen problemlos auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden: Der Vertrag läuft einfach weiter. Im Fall von Arbeitslosigkeit während der Laufzeit kann der VL-Vertrag beitragsfrei gestellt werden beziehungsweise die Beiträge können selbst finanziert werden. Um den VL-Vertrag nicht zu gefährden, muss aber mindestens einmal in 12 Monaten eine Beitragszahlung erfolgen.
Selbstverständlich können Sie die Sparraten flexibel gestalten. Die Einzahlungen bestimmt Ihr Arbeitgeber, sodass Sie hier nur die geänderten Werte bekannt geben müssen. Beispielsweise können Sie Ihren Beitrag erhöhen, wenn Sie nach einem Arbeitsplatzwechsel von Ihrem neuen Arbeitgeber mehr Vermögenswirksame Leistungen erhalten und diese natürlich innerhalb Ihres geschlossenen Vertrages gewinnbringend anlegen wollen. Dasselbe gilt für den umgekehrten Fall.
Ja, im Rahmen Ihrer Anlage von Vermögenswirksamen Leistungen kann neben den 40 € auch zusätzlich gespart werden. Lediglich die staatliche Förderung beschränkt sich auf Einzahlungen von maximal 400 € pro Jahr.
Das VL-Investmentdepot ist für eine monatliche Sparrate von mindestens 6,65 € vorgesehen. Bedingt durch die Depotführungskosten von 12 € (inklusive Mehrwertsteuer) pro Jahr und dem naturgemäß geringen Depotwert der Investmentkonten für vermögenswirksame Leistungen wird eine monatliche Sparrate von mindestens 40 € empfohlen. Diese kann sich jedoch beliebig aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteilen zusammensetzen.
Nein. Das Depot mit den vermögenswirksamen Leistungen unterliegt einer Sperrfrist. Somit sollen auf dieses Depot nur Einzahlungen des Arbeitgebers fließen. Jederzeit kann man jedoch parallel zum VL-Depot ein normales Fonds-Depot eröffnen.
Während der VL-Laufzeit kann der besparte VL-Fonds nicht gewechselt werden.
Nein, Auszahlungen können immer nur direkt auf das von Ihnen angegebene Referenzkonto erfolgen. Sie können jedoch Anteile nach Ablauf der Sperrfrist zum Laufzeitende an eine dritte Person übertragen.
Sie können Ihre Einzahlung der Vermögenswirksamen Leistungen im ersten Jahr rückwirkend für alle Monate bis zum Jahresanfang durch Ihren Arbeitgeber vornehmen lassen. So nutzen Sie die volle tarifliche Zulage Ihres Arbeitgebers für das laufende Jahr. Nachholzahlungen sind nur als Vielfaches Ihres Beitrags möglich. Eine Einzahlung für vergangene Jahre ist jedoch auf keinen Fall erlaubt, und technisch auch nicht möglich!
Hier finden Sie noch weitere Informationen zum Thema VL rückwirkend einzahlen
Gebühren & Kosten
Die Depotgebühren für Ihre Vermögenswirksamen Leistungen betragen pro Jahr 12 €. Darüber hinaus erhalten Sie 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag. Sparpläne in klassische VL-Investmentfonds werden ohne Transaktionsgebühren ausgeführt.
Beiträge zu Vermögenswirksamen Leistungen zählen zum Arbeitsentgelt und müssen demzufolge versteuert werden. Daher wird der Arbeitgeberzuschuss erst Ihrem normalen Gehalt hinzugerechnet und nach der Berechnung der Steuer entsprechend dem vereinbarten Sparbetrag wieder abgezogen. Er verhält sich auf der Lohnabrechnung also wie Nettolohn.
Sonstiges
Eine vorzeitige Kündigung der Vermögenswirksamen Leistungen ist möglich, jedoch nicht ratsam. Es kommt zum Verlust des Arbeitnehmersparzulagenanspruchs. Besser keine Kündigung, sondern bis zum Ende der Sperrfrist das vorhandene Guthaben liegen lassen, dann geht die staatliche Förderung auf die bisher geleisteten Einzahlungen nicht verloren.
Die Förderung der Vermögenswirksamen Leistungen müssen Sie im Rahmen Ihrer Steuererklärung bei Ihrem Finanzamt jedes Jahr neu beantragen. Die dazu benötigte Mitteilung erhalten Sie zusammen mit Ihrem Kontoauszug am Anfang des Kalenderjahres von der Investmentgesellschaft. Die Prämie wird nach Ablauf der Sperrfrist vom Finanzamt an Sie ausgezahlt. Bitte beachten Sie: Sollten Sie vergessen, die VL-Prämie für ein Jahr zu beantragen, erhalten Sie für dieses Jahr auch keine Prämie.
Ja, sofern das Einkommen unter der Höchstgrenze liegt, das heißt bei ledigen Personen 17.900 € versteuerndes Einkommen bei Bausparverträgen und 20.000 € versteuerndes Einkommen bei Fondssparplänen. Zu beachten ist, dass die Anlagen staatliche gefördert sein müssen, also Bausparvertrag oder Fondssparplan sein müssen. Je nach der getroffenen Entscheidung erhält der VL-Sparer eine Sparzulage in Höhe von 9% für einen Bausparvertrag oder 20% für einen Fondssparplan. Auch hier gelten bei den Vermögenswirksamen Leistungen die geförderten Höchstbeträge von 470 Euro für Bausparverträge und 400 Euro für Fondssparpläne.
Sparen mit Investmentfonds bedeutet, dass Kurse nach oben und nach unten gehen können. Über die letzten Jahrzehnte gesehen haben Investmentfonds viele andere Anlagemöglichkeiten geschlagen. Trotzdem ist es nicht auszuschließen, dass Kurse eine Zeit lang nicht steigen. Um das auszugleichen, entscheiden Sie sich hier für eine langfristige Anlage, die eventuelle Tiefen über die Zeit hinweg überwinden hilft. Nach Ablauf der Sperrfrist können Sie Ihre angesparten Anteile an dem VL-Fonds verkaufen. Sie können sie ebenso behalten und wenn Sie möchten in ein anderes Depot übertragen.