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|  Antrag auf Wohnungsbauprämie für Bausparvertrag  Mit der Wohnungsbauprämie schafft der Staat einen zusätzlichen Anreiz einen Bausparvertrag abzuschließen: 8,8% Prämie auf die eingezahlten Beiträge warten. Zum 01.01.09 ist eine Neuregelung in Kraft getreten, die einige Änderungen für die Wohnungsbauprämie mit sich bringt. |
| Wer bekommt die Wohnungsbauprämie? |
Die Wohnungsbauprämie bekommen alle in Deutschland steuerpflichtige Personen ab 16 Jahren und – altersunabhängig – Vollwaisen, die mindestens 50 € im Kalenderjahr in einen Bausparvertrag investiert haben. Man muss dazu einen Antrag auf die Wohnungsbauprämie stellen.
Zudem darf das zu versteuernde Einkommen im Jahr der Einzahlung nicht 25.600 € (51.200 € bei Verheirateten) übersteigen.
Wie hoch ist die Wohnungsbauprämie? |
Die Wohnungsbauprämie beträgt 8,8% des Einzahlungsbetrages:

| Höchstbetrag und Höhe der Wohnungsbauprämie pro Jahr |
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prämienbegünstigter
Höchstbetrag
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Prämiensatz |
Maximale jährliche
Wohnungsbau-Prämie
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| Alleinstehende |
512 EUR |
8,8% aus 512 EUR |
45,06 EUR |
| Verheiratete |
1.024 EUR |
8,8% aus 1.024 EUR |
90,11 EUR |
| Neuregelung der Wohnungsbauprämie zum 01.01.2009 |
Bausparvertrages wohnwirtschaftlich verwendet wird. Sollte das prämiengeförderte Bausparguthaben nicht für beispielsweise den Bau, den Kauf oder die Modernisierung bzw. den Umbau einer Wohnimmobilie sondern für andere Zwecke genutzt werden, muss die erhaltene Wohnungsbauprämie zurückgezahlt werden.
Für Personen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unter 25 sind, gibt es eine Ausnahmeregelung: Sie erhalten einmalig die Wohnungsbauprämie auch ohne wohnwirtschaftliche Verwendung des Auszahlungsbetrages. Sie sind quasi von der Änderung der Wohnungsbauprämie nicht betroffen.
| So sichert man sich die Wohnungsbauprämie |
Um die Wohnungsbauprämie zu sichern, benötigen Sie zunächst einen Bausparvertrag. Nach Ablauf des Kalenderjahres schickt Ihnen die Bausparkasse einen Antrag zur Beantragung der Wohnungsbauprämie.
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