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Wer bekommt Vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen sind ein freiwilliger Bonus seitens des Arbeitgebers oder per Tarifvertrag, bzw. Arbeitsvertrag festgelegt. Ein staatlich festgelegter Anspruch besteht im Allgemeinen nicht.

Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen haben insbesondere Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Soldaten und Auszubildende. Teilzeitbeschäftigte erhalten die VL-Leistungen meist nur anteilig. Wer neu in einen Job einsteigt, bekommt die VL oft erst nach Ablauf der Probezeit. Freie Mitarbeiter, Selbstständige und Rentner haben keinen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen.

Voraussetzung ist ferner, dass die Förderungsberechtigten Personen ein bestimmtes zu versteuerndes Einkommen nicht überschreiten. Dieses maximal zu versteuernde Einkommen darf für Alleinstehende 17.900 €  für Bausparverträge und 20.000 € für Fondssparpläne nicht überschreiten.

Um VL-Zahlungen zu bekommen, brauchen Sie als Arbeitnehmer nicht viel zu tun: Im Tarifvertrag, im Arbeitsvertrag oder in der Betriebsvereinbarung steht, ob sie Anspruch auf die Leistungen haben. Dann müssen sie müssen nur noch einen Sparvertrag abschließen und der Chef zahlt. Doch nicht nur Ihr Arbeitgeber zahlt: VL Sparer erhalten zusätzlich Zuschüsse vom Staat und profitieren so doppelt.

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