1. Schritt: Sie wählen Ihren VL-Fonds aus.
Sofern Sie von staatlichen Sparzulagen profitieren möchten, müssen Sie sich zwischen einem Bausparplan (bis zu 9% staatliche Förderung) und einem VL Fondssparplan (bis zu 20% staatliche Förderung) entscheiden.
2. Schritt: Ihr Arbeitgeber wird von Ihrer Depotbank über die
VL-Depoteröffnung informiert, so dass er weiß, wohin die Beiträge fließen sollen.
Der Großteil aller Arbeitgeber zahlt seinen Arbeitgebern laut Tarifvertrag einen Zuschuss zu deren vermögenswirksamen Leistungen. sollte Ihr Arbeitgeber nicht den vollen Beitrag der VL übernehmen, empfehlen wir Ihnen, diesen Anteil durch eigene Leistungen aus Ihrer Gehaltszahlung aufzustocken. Denn Sie erhalten die staatliche Förderung auch dann, wenn Sie die VL- Beiträge in voller Höhe von Ihrem Gehalt einzahlen. In diesem Fall behält der Arbeitgeber einfach diesen Betrag vom Lohn ein und tätigt die vollständige Überweisung.
3. Schritt: Sie beantragen Ihre VL-Sparzulage beim Finanzamt.
Wie gestaltet sich diese VL-Förderung und wer erhält sie?
Die Beantragung hat jährlich zusammen mit Ihrer Steuererklärung zu erfolgen. Dafür erhalten Sie eine Bescheinigung mit Ihrer jährlichen Depotaufstellung. Zur Auszahlung kommt es dann zum Ende Ihrer Vertragslaufzeit. Beim Fondsparen ist eine staatliche Sparzulage von 18% möglich, bis zu einer maximalen Förderungssumme von 400 Euro. Die gilt für alle Anleger, vorausgesetzt das zu versteuernde Einkommen liegt unterhalb bestimmter Grenzen, bei Ledigen gelten 17.900 Euro und für Ehepaare liegt diese bei 35.800 Euro.
Übersicht der maximal VL-geförderten Bruttoeinkommen: