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VL Förderung

Förderung der Vermögenswirksamen Leistungen

Wer wird besonders durch VL gefördert?

VL – Vermögenswirksame Leistungen können von vielen Arbeitnehmern genutzt werden. Als besonderes Angebot zur Vermögensbildung ist eine Regelung zu VL in vielen Tarifverträgen enthalten. Besondere, zusätzliche staatliche VL Förderung erhalten aber alle Arbeitnehmer, die ein zu versteuerndes Einkommen unterhalb der gesetzlichen Grenzen haben.

Arbeitnehmer, die ein zu versteuerndes Einkommen von weniger als 20.000 Euro bei Alleinveranlagung, bzw. 40.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung haben, erhalten zu dem VL Arbeitgeber Anteil eine staatliche VL Sparzulage.

Dadurch sollen Bezieher niedriger Einkommen, wie zum Beispiel Alleinverdiener und Familien in ihrer Vermögensbildung besonders gefördert werden.

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Wie hoch darf das Bruttoeinkommen sein?

Es handelt sich bei den VL Einkommensgrenzen um das zu versteuernde Einkommen, das bedeutet, dass das Bruttoeinkommen deutlich höher liegen kann.

Je nach persönlichen abzugsfähigen Werbekosten oder steuerlich abzugsfähigen Sonderausgaben kann das bedeuten, dass auch ein persönliches Brutto Einkommen von über 20.000 Euro bei Einzelpersonen oder über 40.000 Euro bei Ehepaaren staatlich VL gefördert wird.

Die genaue Höhe Ihres zu versteuernden Einkommens können Sie aus Ihrer letzten Jahressteuerbescheinigung ablesen.

Übersicht der Vorteile von Vermögenswirksame Leistungen

Wonach richtet sich die VL Sparzulage?

Die VL Sparzulage, oder auch Arbeitnehmersparzulage, richtet sich nach dem zu versteuernden Einkommen, d.h. sofern Sie Werbungskosten oder Kinderfreibeträge geltend machen können Sie unter Umständen auch mit einem erheblich höheren Bruttogehalt in den Genuss eines VL Sparzulage, einer Arbeitnehmersparzulage kommen.

Ob auch Sie von einer VL Sparzulage profitieren können, können Sie – zumindest ungefähr – Ihrem letzten Jahressteuerbescheid entnehmen, oder aber aus einer Zusammenstellung Ihrer aktuellen Einkünfte ablesen.

Wie hoch ist die staatliche Förderung?

Die VL Sparzulage richtet sich zusätzlich nach der gewählten Sparanlage. Für einen Bausparvertrag können Sie bis zu 9% (auf maximal 470 € jährlich), für einen Fondssparplan sogar 20%, also 80 Euro (auf maximal 400 € jährlich) staatlicher Förderung erhalten.