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Infos für Firmen

Informationen für Arbeitgeber zur Vermögenswirksame Leistungen (VL)

Ihr Arbeitnehmer hat bei Ihnen bezüglich der Vermögenswirksamen Leistungen angefragt? Gerne beantworten wir Ihnen die Fragen zu dem vorliegenden DWS Onlinetarif.

Die 4 Free AG bietet Ihrem Arbeitnehmer auf dieser Seite eine geförderte Variante der Vermögenswirksamen Leistungen (VL) an. Bei der DWS in Frankfurt werden die gewünschten Aktienfonds verwahrt. Es handelt sich um die klassische Variante, 6 Jahre in das Depot einzahlen, 1 Jahr Sperrfrist vor der Auszahlung. Für die DWS ist nicht entscheidend ob es sich um die im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbarten Leistungen von Ihnen an die Arbeitnehmer handelt.
Es wird nur berücksichtigt was an Einzahlungen durch den Arbeitgeber ins Depot fließt.

Im Rahmen des 5. Vermögensbildungsgesetzes können VWL in unterschiedliche Anlageformen eingebracht werden, wie Banksparpläne, Bausparverträge oder in private Rentenversicherungen (PRV).

Diese Sparformen bieten wir nicht an.
Auf dieser Seite können Ihre Arbeitnehmer ausschließlich einen Aktienfondssparplan über die DWS Depotbank abschließen.

Die VL Einzahlungen gelten als Arbeitslohn und sind daher voll zu versteuern. Sie als Arbeitgeber können auch rückwirkend in Verträge einzahlen. Die Einzahlungen sind bis zum 31.12. eines Jahres zulässig.

Bei Rückfragen zu Gruppenverträgen, bzw. Erleichterungen in der Beantragung durch eine Legitimation bei Ihnen vor Ort sprechen Sie uns gerne an.

Grundvoraussetzungen hierfür sind min. 100 VL berechtigte Arbeitnehmer.